Sie lieben sich und wollen Ihre Lebensgemeinschaft festigen


  • Christlich, doch können oder wollen Sie nicht kirchlich heiraten
  • mit einer feierlichen Zeremonie
  • Romantisch, persönlich und an Ihrem Lieblingsort
  • Sie und Ihre Gäste wollen sich während der Zeremonie wohl fühlen
  • Sie suchen kompetente Beratung, passende Vorschläge und einen erfahrenen Theologen für Ihre Zeremonie


Sie entscheiden.
Feiern Sie Ihren besonderen Tag,
so wie Sie ihn sich vorstellen.





Bei einer freien Trauung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Versprechensfeier so zu gestalten, dass alle Ihre Wünsche und Vorstellungen integriert werden. Nur so erhalten Sie eine Feier, bei der Sie sich wohl fühlen und Ihren besonderen Tag genießen können. Auch ist es wichtig, dass Sie sich in Ihrer Feier selber wiederspiegeln und diese persönlich und individuell auf Sie zugeschnitten ist. Als Unterstützung haben wir Ihnen hierfür einige Fragen im Vorfeld zusammen gestellt, die für die Entwicklung Ihrer Zeremonie behilflich sein können.


Denn bei der Gestaltung sind Ihre Wünsche und Vorstellungen wichtig, welche Stimmung und Atmosphäre Sie möchten und vor allem auch, welche Elemente und Symbole verwendet werden sollen. Dies können wir in einem persönlichen Gespräch zusammen entwickeln und zusammenstellen. Ihre Wünsche und Vorstellungen kann ich mit Leben füllen, bzw. Ihnen an Hand von Beispielen Möglichkeiten aufzeigen, die umsetzbar sind und zu Ihrer Zeremonie und dem Ort der Zeremonie passen.


Meine Aufgabe ist es, mit Ihnen Ihre individuelle Zeremonie so zu gestalten, dass Sie Ihren Tag genießen und eine Traumhochzeit feiern können.


Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeiten,
Ihre Partnerschaft zu festigen:

  • Liebesversprechen
  • Verlobung
  • christliches Partnerschaftsversprechen nach Ihrer individuellen Vorgabe
  • christlich-muslimische Feiern
  • gleichgeschlechtliche Versprechensfeier
  • Erneuerung Ihres Eheversprechens
  • Feier der Jahres- oder Hochzeitstage
  • Dank- aber auch Verzeihungsfeiern
  • Versöhnende Scheidungszeremonie, wenn Ihre Lebensgemeinschaft getrennt wird